Die Äußerung durch Bedienstete der Behörde, der Kläger habe seinen Tieren erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt, ist möglicherweise die Äußerung einer Rechtsmeinung, enthält aber, da auf behördlichen Feststellungen beruhend, lediglich dem gesetzlichen Tatbestand zuzuschreibende Feststellungen und…
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