Es muss Tieren aus Gründen eines stabilen psychischen Zustandes der Halterin nicht zugemutet werden, in einer tierschutzwidrigen Haltung zu leben. Ein vorgelegtes Attest, dass die Halterin die Tiere benötige, um ihren Gesundheitszustand stabil zu halten, rechtfertigt nicht, dass den Tieren durch…
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