Liegen die Ergebnisse der Forschung zur Geschlechtsbestimmung im Ei vor, stellt sich die Frage des vernünftigen Grundes neu. Nimmt man sodann an, dass kein vernünftiger Grund mehr vorliegt, so sind bundesweit alle Brütereien verpflichtet, mit dem Töten aufzuhören und das neue Verfahren anzuwenden.
Weiterlesen